In der Zentralen Versuchstierhaltung (ZVTH) des Instituts für Experimentelle Chirurgie an der Universitätsmedizin Rostock werden insbesondere sogenannte Kleinnager, wie Mäuse und Ratten, sowie Kaninchen gehalten.
Zur medizinischen Weiterbildung, Entwicklung neuer chirurgischer Techniken und Testung innovativer Medizinprodukte sind auch Räumlichkeiten für die Haltung von Großtieren, wie Schweine und Schafe, vorhanden.
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Die Tiere sind in speziell für deren Bedürfnisse ausgelegten Räumlichkeiten untergebracht und werden dort von hochqualifiziertem Fachpersonal betreut.
Das Personal der ZVTH ist für den Betriebsablauf, die tierschutzgerechte Unterbringung und Pflege und die medizinische Versorgung der gehaltenen Versuchstiere zuständig. Zusätzlich ist das Personal im Zusammenwirken mit den entsprechenden Fachinstituten für die Gewährleistung der Hygiene und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen der Universität für die Überwachung der Technik verantwortlich.
Arbeitsabläufe werden von der Leitung der ZVTH durch Dienstanweisungen festgelegt und laufend an die jeweiligen Bedingungen der Versuchstierhaltung angepasst.
Weitere Leistungen sind die Beratung der Tierversuchsleiter und deren bei der Genehmigungsbehörde gemeldeten Mitarbeiter bei der Planung und Beantragung der Genehmigungen von tierexperimentellen Versuchsvorhaben sowie bei der Durchführung der Tierexperimente.
Die Haltung von Versuchstieren unterliegt strengen Auflagen, die im Tierschutzgesetz (TierSchG) und den dazugehörigen Verordnungen (TierSchVersV) geregelt sind. Eine Erlaubnis zur Haltung von Versuchstieren muss von den entsprechenden Landesbehörden ausgestellt werden. Die ZVTH wird regelmäßig von den Behörden kontrolliert.
Die ZVTH steht als Serviceeinrichtung allen tierexperimentell forschenden Wissenschaftlern der Universitätsmedizin sowie Kooperationspartnern der Universität Rostock zur Verfügung.
Die ZVTH der Universitätsmedizin Rostock verfügt über die entsprechende Erlaubnis nach §11 des Tierschutzgesetzes zur Zucht und Haltung von Wirbeltieren (oder Kopffüßer), die dazu bestimmt sind, in Tierversuchen verwendet zu werden (TierSchG, §11, Abs. 1, Satz 1a) , deren Organe oder Gewebe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden (TierSchG, §11, Abs. 1, Satz 1b).
Die ZVTH folgt allen Vorgaben entsprechend des TierSchG und der TierSchVersV und ist verantwortlich für die gesetzlich geforderte Bestandserfassung sowie für Dokumentationen und Aufzeichnungen nach Tierschutzgesetz, Gentechnikgesetz, Biostoffverordnung und Infektionsschutzgesetz. Die ZVTH ist vom TÜV entsprechend DIN Iso 9001:2015 zertifiziert (Zertifizierungsnr. 01 100 1600213) und arbeitet nach standardisierten Arbeitsabläufen, die in Qualitätsmanagementsystem (QMS)-gelenkten Dokumenten detailliert beschrieben und festgehalten sind. Alle personellen, organisatorischen und betrieblichen Maßnahmen dienen dem Tierschutz und dem Wohlergehen des Tieres in der tierexperimentellen Forschung.