Die Haltung von Versuchstieren ist im Deutschen Tierschutzgesetz und der europäischen Direktive 2010/63/EU sehr genau geregelt. In Deutschland werden diese Vorgaben durch die entsprechenden Landesbehörden durchgesetzt und geprüft.
Anerkannte Gesellschaften (wie zum Beispiel die „Gesellschaft für Versuchstierkunde“) geben, zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben, weiterführende Empfehlungen zur Haltung von Versuchstieren heraus.
Kleinnager wie Mäuse und Ratten werden in Käfigen mit soliden Boden auf ausreichend Einstreu gehalten. Die Grundfläche der Käfige muss mindestens zwischen 330 (Maus) und 800 (Ratte) cm2 und die Höhe zwischen 12 (Maus) und 18 (Ratte) cm liegen. Es ist außerdem vorgegeben, wieviel Grundfläche jedes einzelne Tier zur Verfügung haben muss, damit nicht zu viele Tiere in einem Käfig gehalten werden.
In den Käfigen befindet sich auf dem Boden ausreichend Einstreumaterial (meist weiche, trockene Holzspäne), das die Feuchtigkeit aus Harn und Kot bindet und damit die Tiere und den Käfig sauber hält. Die Einstreu wird von den Tieren zusätzlich auch als Nestbaumaterial genutzt.
Käfige müssen außerdem mit artgerechten Materialien ausgestattet sein, die es den Tieren erlaubt, ihr natürliches Verhalten auszuleben. Bei Nagern sind dies z.B. Kletter- und zusätzliche Nestbaumaterialien, sowie zusätzliche Nagematerialien.
Die Lichtintensität im Raum liegt unter 200 Lux (was ungefähr einer normalen Wohnraumbeleuchtung entspricht), die Raumtemperatur zwischen 20°C und 24°C, und die relative Luftfeuchte zwischen 45 % und 65 %. Grundsätzlich wird die Lärmbelastung in den Tierhaltungsräumen so gering wie möglich gehalten, da Nagetiere lärmempfindlich sind.