Tierschutz und Tierversuche

Tierversuche spielen in verschiedenen Bereichen der Forschung eine wichtige Rolle. Zu nennen sind hier die Erforschung von Krankheiten und die Entwicklung neuer medizinischen Therapien, Techniken oder Medikamente. Ebenso ist die Erforschung grundsätzlicher Funktionsweisen im Körper ein wichtiges Feld, in dem Tierversuche benötigt werden.

Jährlich sind ca. 3 Millionen Tiere in einem Tierversuch. Dabei entfallen ca. 25% auf Versuche, die gesetzlich vorgeschrieben sind, zum Beispiel zur Testung der Sicherheit von Medikamenten oder Chemikalien (Kosmetikartikel dürfen seit 2010 nicht mehr in der EU an Tieren getestet werden). Bei den meisten Tieren handelt es sich um Mäuse, Ratten oder Fische.

Tierversuche sind in Deutschland streng reguliert und dürfen nur angewandt werden, wenn keine ‚tierfreien‘ Methoden (sogenannte Alternative Methoden) zur Verfügung stehen. Es werden zwar neue Alternative Methoden entwickelt, noch aber stehen nur für einen Bruchteil der Bereiche, in denen Tiere benötigt werden, tierfreie Alternativen zur Verfügung.

Tierversuche sind europaweit über die Direktive 2010/63/EU geregelt. In Deutschland gehen die Bestimmungen dieser Direktive in das Deutsche Tierschutzgesetz und dazugehörige Verordnungen ein. Jeder einzelne Tierversuch muss von der entsprechend verantwortlichen Landesbehörde genehmigt werden.
Der verantwortliche Wissenschaftler stellt dazu einen Antrag, in dem unter anderem genau dargelegt werden muss, (i) was erforscht wird, (ii) wie lang ein Forschungsvorhaben dauern wird oder (iii) warum man dazu an Tieren forscht und keine Alternativverfahren zur Verfügung stehen. Ebenso muss in jedem Antrag eine sogenannte „Ethische Güterabwägung“ erfolgen. Dabei wird beurteilt, in wie weit der wissenschaftliche Erkenntnisgewinn den beantragten Versuch mit den Tieren aufwiegt. Der Antrag wird durch die Landesbehörde geprüft; dabei wird sie unterstützt von einer Kommission, die sich zu zwei Dritteln aus Vertretern der Wissenschaft und zu einem Drittel aus Vertretern von Tierschutzorganisationen zusammensetzt. Erst wenn der Antrag geprüft und genehmigt ist, darf die wissenschaftliche Arbeit beginnen.

 

Wissenschaftlern, die Tierversuche durchführen, fällt eine besondere Verantwortung zu. Sie sind verpflichtet, bei ihrer Arbeit dem Leitgedanken der sogenannten „3R“ zu folgen. Die 3R (aus dem Englischen: reduce, refine, replace; Deutsch: reduzieren/verbessern/ersetzen) verlangen vom Wissenschaftler ihre Forschung dahingehend kritisch zu prüfen,

=> ob Versuche mit Tieren durch ‚tierfreie‘ Methoden ersetzt werden können („Ersetzen“)
=> ob die Anzahl der Tiere im Versuch auf eine Minimalanzahl verringert werden kann („Reduzieren“)
=> in wie weit man die Versuche so verbessern kann, dass die Tiere dem geringsten Stress und minimaler Belastung ausgesetzt sind („Verbessern“).

Schon im Rahmen der Antragsstellung müssen die Wissenschaftler zu diesen drei Leitsätzen Stellung beziehen und darlegen, wie sie ihnen während der Versuchsdurchführung nachgehen werden. Wissenschaftler, die mit Tieren arbeiten, müssen außerdem besondere Aus-, Fort- und Weiterbildungen haben, die durch den Gesetzgeber vorgeschrieben sind.

 

Weiterführende Links und Medien zum Thema Tierversuche:

Informationen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)

Deutsches Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R)

Informationsplattform „Tierversuche Verstehen“